Das Raumordnungsverfahren zum Brenner-Nordzulauf wurde am 29.05.2020 eröffnet.
Bis 24.07.2020 haben nun alle Bürger das Recht eine Stellungnahme dazu an die Regierung von Oberbayern zu senden.
Nutzen Sie diese Chance! Wer sich nicht äußert, stimmt dem Projekt zu!
Zu den Textbausteinen und vorformulierten Stellungnahmen springen.
Offizielle Informationen, Karten und Pläne
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Unterlagen der Regierung.
In der linken Spalte ist markiert welche Dokumente für Kolbermoor und damit auch Bad Aibling relevant sind.
Hinweis: Die Karten sind teilweise sehr groß. Bitte warten Sie bis diese vollständig geladen sind oder laden Sie diese herunter, um sie in einem PDF Betrachter öffnen zu können.
Weitere Unterlagen und viele Tipps hat das Bürgerforum Inntal auf ihrer Webseite veröffentlicht:
https://www.buergerforum-inntal.de/raumordnungsverfahren-brennernordzulauf/
Textbausteine und Formulierungen für Ihre Stellungnahme
Wir haben Textbausteine zu verschiedenen Kategorien (Lärm, Landschaftsbild, Umwelt, …) zusammengestellt.
Zusätzlich haben wir bereits fertig vorformulierte Stellungnahmen verfasst.
Die Textbausteine und Stellungnahmen finden Sie hier: Raumordnungsverfahren Stellungnahmen
Allgemeine Informationen
Was genau ist ein Raumordnungsverfahren (ROV)?
Ein landesplanerisches Instrument, das die Auswirkungen konkreter und erheblich überörtlich raumbedeutsamer Vorhaben gemäß Art. 24 BayLplG auf ihre Raumverträglichkeit prüft.
Raumverträglichkeit besteht – allgemein gesprochen –, wenn ein Vorhaben den Belangen einer nachhaltigen Raumentwicklung, des raumbedeutsamen Umweltschutzes sowie anderer überörtlicher Planungen und Maßnahmen nicht entgegensteht.
Es dient als ein vorgelagertes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit, betroffener Kommunen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange insbesondere der frühzeitigen Vermeidung von Konflikten und Fehlplanungen sowie dem Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
Ziel ist es Zeit und Kosten zu sparen, Eingriffe in schützenswerte Bereiche zu minimieren und eine frühzeitige öffentliche Transparenz zu erreichen.
Was wird im Raumordnungsverfahren geprüft?
In einem ROV wird festgestellt, wie sich ein Planungsvorhaben auf die für die Raumordnung maßgeblichen Aspekte einer nachhaltigen Raumentwicklung – wie bspw. Raum- und Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Wirtschaft und/oder Energieversorgung – auswirkt.
Die zuständige Landesplanungsbehörde ermittelt, ob und unter welchen Maßgaben die Raumverträglichkeit eines Vorhabens gewährleistet werden kann. Dabei wird die Vereinbarkeit eines Vorhabens insbesondere mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie die Abstimmung mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger überprüft.
Dazu werden die unterschiedlichen fachlichen Belange und öffentlichen Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen; dies erfolgt am Maßstab der Grundsätze des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), der Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sowie der jeweiligen Regionalpläne.
Was wird im Raumordnungsverfahren NICHT geprüft?
Das ROV greift nachfolgenden fachplanungsrechtlichen Zulassungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren) nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und/oder Vereinbarungen.
Das ROV führt keine Bedarfsprüfung durch.
Auch technische Details (z.B. genaue Ausführung von Bauwerken) sowie privatrechtliche Problemlagen (z.B. Enteignungs- und Entschädigungsfragen) sind nicht Gegenstand eines ROV.
Zudem werden die im Zuge des Planungsprozesses von der Vorhabenträgerin bereits ausgeschiedene Planungsvarianten im ROV nicht geprüft.
Erst nach Abschluss des ROV schließt sich die Planungsphase einer Vor- und Entwurfsplanung inklusive einer Feintrassierung der Strecken und die eigentliche Genehmigung im späteren Planfeststellungsverfahren an.
Weiterführende Informationen u.a. zur Bedarfsermittlung und Bestandsstreckenuntersuchung finden sich in den Verfahrensunterlagen.
Wie läuft ein Raumordnungsverfahren ab?
Ein ROV durchläuft mehrere Phasen.
In der „Vorphase“ werden Vorgespräche mit der Vorhabenträgerin geführt, um insbesondere die Vollständigkeit und Verfahrensreife der Antragsunterlagen sicherzustellen.
Mit der Einleitung des ROV beginnt die „Durchführungsphase“; hierbei werden die Öffentlichkeit, betroffene Kommunen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange (bspw. Naturschutzverbände) beteiligt. Die im Zuge der Beteiligung eingehenden Stellungnahmen werden anschließend hinsichtlich ihrer Nutzungskonflikte mit einer nachhaltigen Raumentwicklung geprüft, gewichtet und beurteilt.
Die „Abschlussphase“ führt zum Ergebnis des ROV, die landesplanerische Beurteilung. Diese entfaltet zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, sie ist jedoch im nachfolgenden Verfahren von öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.